Gesetzlich Versicherte

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, können Sie zu Lasten ihrer Krankenkasse behandelt werden.  Wichtige Voraussetzung dafür ist es, dass Sie mir zu Beginn jedes Quartals Ihre Versichertenkarte vorlegen.

Bitte beachten Sie, dass Reservierungshonorare grundsätzlich von Ihnen privat bezahlt werden müssen.

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