Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Sollten Sie privat versichert und / oder beihilfeberechtigt sein, dürfte im Regalfall eine Kostenübernahme problemlos sein. Trotzdem sollten sie möglichst frühzeitig Ihre Versicherungsbedingungen bezüglich einer Psychotherapie überprüfen.

  1. Wie viele Psychotherapiestunden bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin sind im Leistungsumfang meiner Versicherungspolice enthalten?
  2. Gibt es irgendwelche Begrenzungen / Einschränkungen?
  3. Sind zur Beantragung der Psychotherapie besondere Unterlagen einzureichen?
    Falls ja, lassen Sie sich diese bitte schon zukommen.

In der Regel berechne ich den 2,3fachen Gebührensatz entsprechend der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

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